Indien erweitert die Regeln für Aktienfonds im Wert von 385 Milliarden US-Dollar um die Beimischung von Gold.

Die indische Marktaufsichtsbehörde hat den aktiv verwalteten Aktienfonds des Landes mit einem Volumen von 385 Milliarden US-Dollar erlaubt, einen größeren Teil ihres Kapitals in Gold und Silber anzulegen. Dies verschafft ihnen mehr Flexibilität in einer Zeit, in der die weltweite Nachfrage nach Sachwerten steigt.
Nach den überarbeiteten Bestimmungen des Securities and Exchange Board of India können Aktienfonds den Rest ihres Portfolios – bis zu 35 % ihres Vermögens – in Gold- und Silberinstrumente sowie in Anteile von Infrastruktur-Investmentfonds investieren.
Durch die Erweiterung der Liste zulässiger Vermögenswerte hat die Aufsichtsbehörde Aktienfonds ein breiteres Instrumentarium an die Hand gegeben, das bereits Geldmarktpapiere und andere liquide Wertpapiere umfasst. Die Änderung könnte zudem eine neue Nachfragequelle für Gold und Silber schaffen, die im Zuge einer rasanten Rallye starkes Anlegerinteresse geweckt haben.
Im Januar investierten lokale Anleger mehr Geld in Gold-ETFs als in Aktienfonds – eine seltene Umkehrung, die die wachsende Attraktivität von Goldbarren inmitten der Marktunsicherheit unterstreicht.
Die SEBI genehmigte außerdem die Schaffung einer neuen Kategorie von Lebenszyklusfonds bzw. Zielterminfonds. Diese Fonds haben vorab festgelegte Laufzeiten von fünf bis 30 Jahren und sind für zielorientiertes Investieren, wie beispielsweise die Altersvorsorge, konzipiert.
Vermögensverwaltungsgesellschaften dürfen künftig bis zu sechs aktive Lebenszyklusfonds gleichzeitig anbieten. Dies könnte der Branche die Möglichkeit eröffnen, mit dem staatlichen Nationalen Rentensystem zu konkurrieren, das ein Vermögen von rund 177 Milliarden Dollar verwaltet.
Die Aufsichtsbehörde forderte Vermögensverwalter außerdem auf, für die Bewertung des in Investmentfonds gehaltenen physischen Goldes und Silbers die von anerkannten Börsen veröffentlichten Spotpreise zu verwenden. Derzeit basiert die Preisfestsetzung der Vermögensverwalter auf den Preisen der London Bullion Market Association (LBMA). Die überarbeitete Praxis soll die Gegebenheiten des heimischen Marktes widerspiegeln und eine einheitliche Bewertung gewährleisten, so die SEBI in einem Rundschreiben vom Donnerstag.
Zitiert von mining.com




